Du kannst dein Auto beim Händler vor Ort oder online verkaufen. Besonders einfach funktioniert der Autoverkauf über das Internet. Hier gibst du deine Fahrzeugdaten ein und erhältst ein individuelles Angebot. Der Verkauf ist unkompliziert und schnell möglich.
Ja, du kannst ein stillgelegtes Auto verkaufen. Du benötigst lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), die dich als Eigentümer ausweist. Beachte nur, dass du ein abgemeldetes Auto nicht zum Händler fahren darfst. Das ist aber kein Problem, denn wir von kfzdealer.de holen dein Fahrzeug bei dir ab.
Ein angemeldetes Auto zu verkaufen, ist grundsätzlich kein Problem. Es empfiehlt sich aber, den Wagen abzumelden. Händler wie kfzdealer.de bieten dir den Service an, dass sie diesen bürokratischen Akt für dich erledigen.
Wenn du dein Auto verkaufen möchtest, brauchst du nicht viel. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (der Fahrzeugbrief) beweist, dass es sich um dein Eigentum handelt. Er geht beim Verkauf mit an den neuen Besitzer über. Außerdem verkaufst du alle weiteren Zubehörteile mit, das sind die Schlüssel, eventuelle Fernbedienungen und Co. Außerdem empfiehlt es sich, einen Kaufvertrag abzuschließen. Kfzdealer.de stellt diesen gerne für dich aus, wenn du an uns verkaufst.