Autoverkauf ohne Fahrzeugbrief
Was ist ein Fahrzeugbrief?
Der Fahrzeugbrief ist ein wichtiges Dokument, welches nachweist, wer der Eigentümer des Fahrzeuges ist. Das heißt, der, der den Fahrzeugbrief besitzt, ist der Eigentümer des Fahrzeuges und nicht der Fahrer, denn dieser ist nur der Besitzer des Fahrzeuges bzw. Fahrer und nicht Eigentümer. Dies ist auch der Grund, weshalb der Fahrzeugbrief bei den Banken einbehalten wird, bis die Finanzierung komplett bezahlt ist. Denn solange die Finanzierung läuft, ist die Bank die Eigentümerin des Fahrzeuges. Der Verkauf des Fahrzeuges ist also ohne Fahrzeugbrief nicht möglich, da ein Verkauf nur unter Vorlage des Fahrzeugbriefes abgewickelt werden kann.
Was tun beim Verlust des Fahrzeugbriefes?
Solltest Du den Fahrzeugbrief verloren haben, ist dies zwar ärgerlich und aufwendig, aber trotzdem kein Problem, diesen erneut zu beantragen.
Du solltest unverzüglich die zuständige Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen und dort die eidesstattliche Versicherung abgeben. Selbstverständlich ist die Beantragung kostenpflichtig. Auch kannst Du die Erklärung, dass Du den Fahrzeugbrief verloren hast, bei einem Notar abgeben und beglaubigen lassen. Danach kannst Du mit der vom Notar beglaubigten Erklärung die Zulassungsstelle aufsuchen und den Antrag stellen.
Die Ausstellung des neuen Fahrzeugbriefes kann einige Wochen dauern. Bis zur Ausstellung kannst Du weiter mit dem Fahrzeug fahren, darfst das Fahrzeug aber nicht verkaufen oder ummelden.
Zum Beweis dafür, dass Du der Besitzer des Fahrzeuges bist, musst Du folgende Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorlegen:
- Deinen gültigen Personalausweis
- eidesstattliche Versicherung, dass der Fahrzeugschein nicht auffindbar ist
- Kaufvertrag
- etwaige Originalbelege (Rechnungen etc.)
Hinweis
Solltest Du einen Gebrauchtwagen ohne Fahrzeugbrief kaufen, da der Verkäufer behauptet, er hätte den Fahrzeugbrief verloren, besteht die Gefahr, dass es sich um einen gestohlenen Wagen handelt.
Der „alte“ bzw. verlorene Fahrzeugbrief verliert nach Neubeantragung seine Gültigkeit. Solltest Du also den alten Fahrzeugbrief nach Antragstellung oder Ausstellung finden, muss er bei der Zulassungsstelle zurückgegeben werden, die diesen vernichten werden.
Wichtig
Ohne Fahrzeugbrief kannst Du das Fahrzeug weder verkaufen noch ummelden. Die Abmeldung ist aber ohne Fahrzeugbrief unter Vorlage der eidesstattlichen Versicherung möglich. Hier genügt die Vorlage des Fahrzeugscheines.
- Was steht im Fahrzeugbrief (ehem. Kfz-Brief)
Im Fahrzeugbrief (auch Zulassungsbescheinigung Teil II genannt) stand bis Anfang 2005 der Besitzer des Fahrzeuges namentlich. Dies änderte sich danach. Nun steht nicht der Besitzer namentlich im Fahrzeugbrief, sondern die Zahl der Vorbesitzer des Fahrzeuges. - wichtigsten Daten über das Fahrzeug
Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen nunmehr den Kfz-Brief seit 2005. Das bedeutet, dass seit Oktober 2005 die Zulassungsbescheinigung Teil I den Fahrzeugschein und die Zulassungsbescheinigung Teil II den Kfz-Brief ersetzen.
MERKE
Wenn Du ein Fahrzeug mit Zulassung ab Oktober 2005 kaufst, musst Du beachten, dass Du die beiden Zulassungsbescheinigungen (Teil I und II) erhältst und keinen Kfz-Brief, der seine Gültigkeit bereits verloren hat. Denn so kannst Du feststellen, ob der Verkäufer Dich eventuell versucht zu betrügen.
Die Einführung der Zulassungsbescheinigungen wurde nicht nur deutschlandweit, sondern europaweit erlassen. Diese erhalten einen Code, womit die eingetragenen Fahrzeuge identifiziert werden. So können die Zulassungsbescheinigungen auch nicht gefälscht werden.
Mit dem Fahrzeugbrief kannst Du Dein Fahrzeug verkaufen oder ummelden.
Ummeldung ohne Fahrzeugbrief
Die Umschreibung wegen beispielsweise Adressänderung ist bei der Zulassungsstelle für einen Gebrauchtwagen mit der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) möglich. Dies gilt aber nicht für den Fall des Halterwechsels. Denn dann ist die Vorlage beider Zulassungsbescheinigungen Pflicht.
Fahren ohne Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Der Fahrer ist verpflichtet, den Fahrzeugschein mitzuführen und gegebenenfalls vorzuzeigen. Am besten bewahrst Du diesen im Auto. Das Nichtmitführen des Fahrzeugscheines kann zu einer Ordnungswidrigkeit führen und es kann Bußgeld auferlegt werden.
Die Vorlage des Fahrzeugscheines in einfacher oder beglaubigter Kopie ist ebenfalls ungültig.
Aufbewahrung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Im Gegensatz zum Fahrzeugschein, darfst und solltest Du den Fahrzeugbrief nicht mitführen, da die Gefahr besteht, dass Du den Diebstahl des Autos nicht nachweisen kannst, da sich der Fahrzeugschein bei den Autodieben befinden würde.
Dass der Fahrzeugbrief nicht ins Fahrzeug gehört, ist aus den Dokumenten ebenfalls ersichtlich.
Am besten bewahrst Du den Fahrzeugbrief entweder Zuhause, bei Deiner Bank oder an einem sicheren Ort, wo kein Mensch Zugriff auf den Fahrzeugbrief hat.
Zusammenfassung
Der Verkauf des Autos ohne Fahrzeugbrief ist nicht möglich. Hier gibt es auch keine Ausnahme. Wenn Du den Fahrzeugbrief verloren hast, musst Du ihn neu beantragen. Ein Auto ohne Fahrzeugbrief zu verkaufen, erschwert den Kauf und bringt Risiken mit sich.
Ebenso solltest Du auch kein Auto ohne Fahrzeugbrief kaufen, da die Gefahr besteht, dass es sich um ein gestohlenes Fahrzeug handelt.
Wir helfen Dir
Möchtest Du Dein Auto verkaufen, hast aber keinen Fahrzeugbrief? Wir helfen Dir!
Solltest Du mit all dem Vorgang überfordert sein, kannst Du uns gerne kontaktieren. Wir helfen Dir dabei, Deinen Fahrzeugbrief fach- und sachgerecht neu zu beantragen und beraten Dich hierzu gerne.
Danach kannst Du Dich entscheiden, ob Du das Auto an uns verkaufen möchtest.
Sollte dies der Fall sein, kannst Du Dich auch hierzu gerne mit uns in Verbindung setzen und einen Termin für die Begutachtung des Autos vereinbaren.