Entzug der Fahrerlaubnis
Führerscheinentzug oder Fahrerlaubnis weg? Das ist zu beachten
Eines der unangenehmsten Themen für jeden Autofahrer: Der Entzug der Fahrerlaubnis. Nicht nur ärgerlich, sondern oftmals auch eine Bedrohung für die Existenz, denn viele Menschen sind auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen um zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte zu kommen. Wir sagen Ihnen was es zu beachten gilt.
Unterschied Entzug der Fahrerlaubnis und Führerscheinentzug?
Während die Fahrerlaubnis beim Führerscheinentzug erlischt, ist ein Fahrverbot ein temporärer Verlust der Fahrerlaubnis. Nach Ablauf des Verbots ist die Fahrerlaubnis automatisch wieder vorhanden. Der Autofahrer hat jedoch auch beim Führerscheinentzug unter Berücksichtigung von bestimmten Fristen und Bedingungen, die Möglichkeit die Erlaubnis ein Auto zu steuern neu zu beantragen. Dies geschieht aber nicht automatisch.
Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis?
Werde Sie von der Polizei mit Alkohol am Steuer erwischt hat das bei 1,1 Promille direkte folgen. Hier der Lappen sofort weg. Aber bereits mit 0,3 Promille kann es ein Verfahren geben, wenn Sie im Verkehr unangenehm auffallen oder einen Unfall bauen. Bei 0,5 Promille kommt es ebenfalls zur Untersuchung, jedoch schon ohne besondere Auffälligkeiten. Das bedeutet – schon das berühmte “ein Bier” kann Konsequenzen haben. Neben Alkohol sind auch diverse andere Rauschmittel wie Cannabis oder härtere Drogen am Steuer nicht erlaubt und können den Führerschein kosten. Wiederholungstäter werden vom Gesetzgeber in der Regel härter bestraft als Ersttäter. Wichtig – auch Fahrradfahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann Folgen für Ihren Autoführerschein haben. Es gilt, wer am Straßenverkehr teilnimmt muss nüchtern sein. Egal mit welchem Fortbewegungsmittel.
Weitere Informationen zu Drogen am Steuer und im Straßenverkehr finden Sie auf: bussgeldkataloge.de
Wenn Sie mit sehr stark überhöhter Geschwindigkeit an einem Blitzer oder einer Streife “vorbeiheizen”, wird Ihnen der Führerschein wahrscheinlich abgenommen. Meistens bleibt es bei einem Bußgeld oder einem befristeten Fahrverbot. Werden Sie mit 31 km/h über dem Tempolimit innerhalb einer Ortschaft geblitzt, müssen Sie einen Monat auf Ihr geliebtes Auto verzichten. Außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegt die Grenze für ein Fahrverbot bei 41 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit. Fahren Sie außerorts 70 km/h zu schnell, müssen Sie den “Lappen” für 3 Monate abgeben. All diese Dinge sind im Bußgeldkatalog penibel geregelt.
Die Rote Ampel überfahren wird von deutschen Behörden gar nicht gerne gesehen. Egal ob Sie jemanden dabei gefährden oder nicht. Es drohen empfindliche Geldstrafen aber auch ein Führerscheinentzug droht. Falls Sie über eine Ampel fahren, die über 1 Sekunde lang rot ist, müssen Sie neben dem Führerscheinentzug mit einer Geldstrafe und je nach der Schwere der Tat sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Also öfter mal bei gelb halten!
Fahrerflucht ist eines der am härtesten geahndeten Verkehrsdelikte. Es kommt vor allem dann zu einem Führerscheinentzug, wenn dem Flüchtigen bewusst war, dass bei dem Unfall andere Personen verletzt oder sogar getötet wurden. Unser Tipp: Egal wie gering der Schaden bei einem Unfall war – immer am “Tatort” bleiben und die Polizei verständigen
Auch bei zu vielen Punkten in Flensburg oder Delikten während der Probezeit ist der Führerschein schnell in Gefahr. Und immer dran denken – Autofahren und gleichzeitig das Handy benutzen sind keine gute Idee. Nicht für Ihre Gesundheit und auch nicht für Ihr Punktekonto. Ruckzuck ist der Führerschein weg.
Sperrfrist Entzug des Führerscheins
Nach einem Führerscheinentzug beginnt die Sperrfrist vom Führerschein zu laufen. In diesem Zeitraum darf der verurteilete Fahrer keine neue Fahrerlaubnis beantragen. Die Länge der Sperrfrist wird von Fall zu Fall entschieden, dauert im Durchschnitt ein acht bis 12 Monate. Laut § 69a Strafgesetzbuch kann die Sperrfrist mindestens 6 Monate und höchstens 5 Jahre betragen. In selten Fällen wird auch eine lebenslange Sperrfrist verhängt. Eine Sperrfrist wurde eingeführt, damit ein Verkehrssünder, der erheblich aufgefallen ist und charakterlich nicht geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann. Nach Ablauf der Sperrfrist vom Fahrausweis wird dieser nicht automatisch, sondern nur auf Antrag, zugestellt.
Punktabbau durch Fahreignungsseminar
Wer einem Führerscheinentzug aufgrund zu vieler Punkte vorbeugen will, darf schon vor dem Entzug der Fahrerlaubnis Punkte abbauen. Das ist insbesondere interessant, wenn man beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist.
Der Punktabbau ist seit 01.05.2014 durch Teilnahme an einem sogenannten Fahreignungsseminar möglich. Es kann bei jeder Fahrschule alle fünf Jahre wiederholt werden, um immer wieder Punkte abzubauen.
MPU oder Idiotentest
Die MPU ist eine „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“. Im Volksmund auch gerne “Idiotentest” genannt. Sie wird angeordnet, wenn eine halterin oder ein Halter seinen Führerschein abgeben musste. Häufige Gründe für eine MPU sind:
- Acht Punkte oder mehr in Flensburg
- Wiederholter Alkoholgenuß oder einmalig mehr als 1,6 Promille im Straßenverkehr
- Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss
- Geistige und/oder körperliche Beeinträchtigungen
- Straftat im Straßenverkehr
Die MPU ist immer mit erheblichen Kosten verbunden. Wer diese nicht zahlen möchte oder kann, kann auf die Verjährung nach dem Führerscheinentzug setzen.
Wir empfehlen Ihnen, bei einem Entzug der Fahrerlaubnis einen Anwalt hinzuzuziehen. Oftmals kann aufgrund von nicht gewahrten Fristen oder Fehlern im Verfahren ein Einspruch erfolgsversprechend sein. Verfahren sind häufig komplex und ziehen sich mitunter über einen längeren Zeitraum über mehrere Instanzen.