
Auto abmelden: Was geschieht mit der Versicherung?
Du möchtest Dein Auto außer Betrieb setzen und stellst Dir Fragen wie „Was passiert mit meiner Kfz-Versicherung?" und „Muss ich sie separat kündigen oder läuft das online über Services der Zulassungsstelle?" Ganz einfach: Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Deine Versicherung, nachdem Du Dein Fahrzeug abgemeldet hast. Du musst Dich darum nicht kümmern. Dieser Ratgeber gibt Dir wertvolle Informationen an die Hand, damit Du ganz gelassen mit dem Thema "Auto abmelden: Was geschieht mit der Versicherung?" umgehen kannst.
Kfz-Abmeldung -- eine kurze Schritt-für-Schritt-Anleitung
Um Dein Auto außer Betrieb zu nehmen, kannst Du die zuständige Zulassungsbehörde vor Ort aufsuchen oder diesen Vorgang über das Internet mit einem Online Verfahren vornehmen. Folgende Unterlagen benötigst Du dabei:
- deinen Personalausweis oder Reisepass,
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- beide Kfz-Kennzeichen
- und optional eine EVB-Nummer, falls Du direkt ein neues Fahrzeug zulassen möchtest
Bei einem persönlichen Vorsprechen empfiehlt sich bei der Kfz-Zulassungsstelle im Vorfeld eine Termin-Reservierung. Nachdem Du alle relevanten Unterlagen vorgelegt hast, nimmt der Sachbearbeiter die Abmeldung vor und Du erhältst darüber abschließend eine Bestätigung, dass die Zulassung ab sofort erloschen ist.
Beachte: Diese Dienstleistung ist in Deutschland mit einer Gebühr verbunden.
Auto abmelden: Versicherung informiert Dich automatisch
Nach der Auto Abmeldung wirst Du als Fahrzeughalter automatisch von Deiner Versicherung kontaktiert und Du erhältst eine Kündigungsbestätigung. Es dauert ca. ein bis zwei Wochen, bis Du die Unterlagen erhältst.
Die Ruheversicherung im Detail
Nach der Abmeldung des Autos und dem Erlöschen der Versicherung greift die sogenannte Ruheversicherung. Das ist eine spezielle Haftpflichtversicherung, die nach der Außerbetriebsetzung für Kraftfahrzeuge gilt. Das bedeutet, dass das Fahrzeug ohne Zulassung zwar nicht mehr im Straßenverkehr genutzt werden darf, aber dennoch über einen gewissen Versicherungsschutz verfügt. Dieser Schutz wird in der Regel automatisch wirksam, wenn der Versicherungsvertrag seit mindestens einem Jahr bestanden hat und bleibt je nach Vertrag der Autoversicherung bis zu 18 Monate nach der Abmeldung des Fahrzeugs bestehen. Er erlischt vorzeitig, wenn das Auto erneut bei einer Zulassungsbehörde mit den entsprechenden Dokumenten wieder angemeldet wird und neue Kennzeichen erhält.
Ruheversicherung und Schadenfreiheitsrabatt
Generell gilt: Je länger ein Autofahrer unfallfrei versichert ist, desto besser wird er in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft, was zu einem höheren Rabatt auf die Versicherungsprämie führt. Viele Versicherer berücksichtigen jedoch nur eine Hochstufung, wenn das Fahrzeug mindestens sechs Monate im Jahr zugelassen ist. Sollte das Auto während der Ruheversicherung, beispielsweise durch ein Saisonkennzeichen, für mehr als die Hälfte des Jahres keine Zulassung haben, kann sich die Schadenfreiheitsklasse des Halters nicht erhöhen.
Ruheversicherung nach dem Autokauf
Wenn Du einen neuen Wagen erworben hast, ihn aber zunächst nicht anmelden möchtest, hast Du die Möglichkeit, eine spezielle beitragspflichtige Ruheversicherung abzuschließen. Diese Option ist in der Regel wesentlich günstiger als eine herkömmliche Kfz-Haftpflichtversicherung. Erkundige Dich in diesem Fall bei Deiner Autoversicherung, welche Optionen und Services sie Dir hier anbieten kann. Fragen kostet nichts!
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Unterschiede in der Kfz-Ruheversicherung
Die Kfz-Ruheversicherung ist ein wichtiger Teil der Kfz-Versicherung. Sie bietet Schutz in bestimmten Situationen, auch wenn das Fahrzeug abgemeldet ist und keine Kennzeichen hat, und umfasst unterschiedliche Regelungen für Haftpflicht- sowie Kaskoversicherungen.
Ruheversicherung bei Kfz-Haftpflichtversicherung
Wenn Du eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast, greift die Ruheversicherung in erster Linie bei Unfällen, die Sach- oder Personenschäden an Dritten verursachen. Auch während der Ruheversicherungsphase hast Du die Möglichkeit, Dein Fahrzeug in bestimmten Situationen zu nutzen. Fahrten zur Zulassungsstelle sind in diesem Fall zum Beispiel gestattet.
Weiterhin sind folgende Fahrten versichert:
- An- und Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle
- Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU)
- Fahrten zur Abgasuntersuchung (AU)
- Sicherheitsprüfungen
Bitte beachte, dass für diese Fahrten Auflagen gelten. Nach § 10 Absatz 4 FZV musst Du den kürzesten Weg nehmen und darfst nur durch den Zulassungsbezirk und maximal einen angrenzenden Bezirk fahren.
Ruheversicherung bei Kfz-Teilkasko bzw. Vollkaskoversicherung
Wenn Du über eine Teilkaskoversicherung für Dein Fahrzeug verfügst, bist Du auch während der Ruheversicherungszeit gegen umweltbedingte Schäden geschützt. Dazu zählen insbesondere Schäden durch Sturm, Hagel und Blitzschlag, sowie Tierbisse und Diebstahl. Welche spezifischen Schäden Teil der Ruheversicherung sind, kann jedoch je nach Versicherungsanbieter variieren.
Hattest Du für Dein Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, ist es wichtig zu wissen, dass die meisten Versicherer während der Ruheversicherung in der Regel nur Teilkaskoschutz anbieten. Das bedeutet, dass selbst verursachte Schäden oder Schäden, die durch Vandalismus entstehen, in der Regel nicht Teil der Versicherung sind. Du solltest Dir somit bewusst sein, dass der Schutz in dieser Versicherungsphase eingeschränkter ist als in der aktiven Versicherungszeit.
Probefahrten während einer Kfz-Ruheversicherung?
Die Abmeldung eines Autos, bevor es verkauft wird, ist eine gängige Vorgehensweise. Es erspart die Sorge, dass der Käufer das Fahrzeug nicht rechtzeitig bei der Zulassungsstelle ummeldet und die Zulassungsbescheinigung nicht umgeschrieben wird. Doch mit der fehlenden Kfz-Zulassung entfällt die Möglichkeit, einem potenziellen Käufer eine Probefahrt auf öffentlichen Straßen anbieten zu können.
Wichtig: Eine Probefahrt zählt nicht zu den abgesicherten Risiken, für die eine Ruheversicherung haftet. Das solltest Du als Verkäufer nicht vergessen.
Nach dem Auto abmelden -- taggenaue Abrechnung von Versicherungsprämien und Kfz-Steuer
Eine Frage, die ebenfalls immer wieder gestellt wird: Wie wird nach der Abmeldung mit bereits gezahlten Versicherungsprämien und der entrichteten Kfz-Steuer verfahren.
Die Antwort wird Dich freuen: Es erfolgt automatisch eine taggenaue Abrechnung bereits gezahlter Versicherungsbeiträge und Steuern. Im Klartext heißt das für Dich, dass zu viel bezahlte Beiträge und Steuern gutgeschrieben werden.
Wie lange es dauert, bis Du nach der Außerbetriebsetzung die Rückerstattung erhältst, kann von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft variieren und hängt davon ab, wie schnell die Zulassungsbehörde die Daten über ihr Online Portal an die Versicherung übermittelt. In der Regel dauert es ein bis zwei Wochen. Bei der Kfz-Steuer kann es bis zu drei Wochen dauern. Hier erhältst Du dann eine Gutschrift vom zuständigen Zollamt.
Nach dem Auto abmelden -- was passiert mit der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
Auch die SF-Klassen sollten im Zusammenhang mit dem Thema „Auto abmelden" betrachtet werden. Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) kann bei zahlreichen Versicherungen nach einem Zeitraum von 7 oder 10 Jahren automatisch verfallen, wenn kein Auto mehr angemeldet wird. Bei einigen Versicherungsgesellschaften bleibt die SF-Klasse jedoch unbegrenzt gültig. Hier gilt es, die genauen Regelungen zum Verfall der SF-Klassen in den AGB zu prüfen.
Falls Unterlagen über die letzte SF-Klasse, zum Beispiel durch die letzte Beitragsrechnung, vorhanden sind, besteht in der Regel die Möglichkeit, diese beim Neuanmelden eines Fahrzeugs wieder zu aktivieren. Ohne einen solchen Nachweis können die Vorteile der alten SF-Klasse leider unwiderruflich verloren gehen. Solltest Du den letzten Nachweis in Form einer Rechnung nicht mehr finden, kannst Du Dir dies auch von Deiner Versicherungsgesellschaft bescheinigen lassen.
Bei der Anmeldung eines neuen Fahrzeugs berücksichtigt die Kfz-Versicherung in der Regel die zuletzt geltende SF-Klasse. Und das auch, wenn Du zu einer anderen Versicherung wechselst.
Ohne aktive Versicherung steigt die SF-Klasse nicht
Ohne eine aktive Kfz-Versicherung kann sich die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) nicht weiter verbessern. Die SF-Klasse wird nur durch unfallfreies Fahren während der Versicherungslaufzeit höher eingestuft, und diese Einstufung setzt voraus, dass das Fahrzeug über Kfz-Zulassung verfügt und versichert ist.
Fehlt also die aktive Versicherung, bleibt die SF-Klasse unverändert, und es gibt keine Möglichkeit, von möglichen Rabatten zu profitieren. Es ist daher wichtig, das Fahrzeug regelmäßig anzumelden und versichert zu halten, um die Vorteile der SF-Klasse zu nutzen.
Fazit: Wichtige Aspekte zum Thema „Auto abmelden" und Versicherungsregeln
Ein Auto abmelden bringt verschiedene wichtige Punkte in Bezug auf die Kfz-Versicherung mit sich, die Du als Fahrzeughalter beachten solltest. Die Zulassungsstelle informiert automatisch Deine Versicherung und auch das Zollamt als zuständige Behörde, die für die Kfz-Steuer zuständig ist, sodass Du hier nicht separat aktiv werden musst. Nach der Abmeldung erhältst Du von beiden Seiten eine Bestätigung, dass das Fahrzeug abgemeldet wurde und es erfolgt in der Regel eine Gutschrift über zu viel bezahlte Versicherungsprämien und Steuern.
Nach Erlöschen der Zulassung tritt für einen festgelegten Zeitraum die Ruheversicherung in Kraft. Diese ist mit Einschränkungen für die Nutzung des Autos verbunden, bietet aber einen gewissen Spielraum und Sicherheit. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, nachdem Du Dein Auto abgemeldet hast, solltest Du immer ein Auge auf die Regelungen zur Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) haben, da diese nach einem gewissen Zeitraum verfallen können.
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