Abgemeldetes Auto verkaufen
Was ist ein abgemeldetes Auto?
Ein abgemeldetes Auto ist ein nicht verkehrsbereites Auto. Das heißt, dass dieses Fahrzeug weder versichert ist noch eine Zulassung hat und deshalb darf mit so einem Auto auch nicht auf der Straße gefahren werden. Dies ist verboten und gilt auch für das Parken auf öffentlichen Parkplätzen, sowie Straßen. Ein abgemeldetes Auto muss in einer Garage oder auf einem nichtöffentlichen Parkplatz abgestellt werden.
Solltest Du dennoch mit einem abgemeldeten Auto fahren, musst Du mit Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Vorteile, abgemeldetes Auto zu verkaufen
- Beim Verkauf eines abgemeldeten Autos besteht für Dich kein Risiko, dass der Käufer das Auto nicht auf seinen Namen ummeldet und mit Deiner Anmeldung fährt. Mit einem abgemeldeten Auto bist Du weder an die Zulassungsstelle gebunden noch musst Du die Versicherungskosten tragen. Diese entfallen somit und für Dich läuft der komplette Prozess viel schneller und einfacher
- Ein abgemeldetes Auto zu verkaufen lohnt sich am besten, wenn sich das Auto lange Zeit nicht verkaufen lässt, um diverse Kosten wie Versicherung und Benzinkosten zu sparen.
- Da das Auto abgemeldet ist, ist der Verkäufer nicht mehr in der Meldepflicht und muss somit nicht die Zulassungsstelle und auch die Versicherung über den Verkauf informieren. Die Zulassungsstelle muss erst bei der Anmeldung des Fahrzeuges über den Verkauf informiert werden, damit die Kfz-Steuer bezahlt werden kann.
Egal, aus welchem Grund das Auto abgemeldet ist (Schrott, fahruntüchtig, teuer, Verkaufsgrund etc.) ist dies ein Vorteil für Dich beim Verkauf für eine schnellere Abwicklung.
Nachteile, abgemeldetes Auto zu verkaufen
Mit einem abgemeldeten Auto kann keine Probefahrt durchgeführt werden. Ausnahme ist, ein Kurzzeitkennzeichen. Dies ist kostenverbunden. Der Verkäufer kann für sein Auto ein Kurzzeitkennzeichen kaufen, welches eine Gültigkeit von 5 Tagen hat, um Probefahrten durchführen zu lassen. Einen anderen Weg gibt es bei einem abgemeldeten Auto für eine Probefahrt nicht, sowie Abholung des abgemeldeten Autos. Ein Anhänger und Kurzzeitkennzeichen verursacht nur weitere Kosten.
Es schreckt viele Käufer ab, abgemeldete Autos zu kaufen.
Verkauf eines abgemeldeten Autos
Ein abgemeldetes Auto wird wie ein angemeldetes Auto mit beim Verkauf behandelt. Die Prozedur ist also dieselbe. Der einzige Unterschied ist, dass mit dem abgemeldeten Fahrzeug keine Probefahrt vor dem Verkauf durchgeführt werden kann.
Für den Händler spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug an- oder abgemeldet ist. Er interessiert sich für beide Arten von Autos und wird auch bei einem angemeldeten Auto die Abmeldung selbst durchführen und nicht mit der Anmeldung über den Verkäufer das Auto nutzen.
Für den Fall, dass Du das Auto bis zum Verkauf angemeldet lassen möchtest, ist dies also kein Problem für den Händler, die Abmeldung zu übernehmen. So kannst Du bis zur „letzten Minute“ Dein Auto fahren. Um den Rest kümmert sich dann der Händler. Diese Variante ist für die meisten Verkäufer der angenehmste Weg.
Solltest Du Dein Auto abgemeldet verkaufen, so muss der Käufer darauf achten, dass er das Auto nur mit einem Anhänger abholen kann.
Hinweis
Eine Online-Abmeldung des Fahrzeuges ist für Fahrzeuge zulässig, wenn das Fahrzeug ab 2015 zugelassen wurde. Mit dieser Vorgehensweise kannst Du Dein angemeldetes Fahrzeug verkaufen und nach Absprache mit dem Käufer selbst online abmelden. Dies dient dazu, dass Probefahrten ohne Kurzzeitkennzeichen durchgeführt werden können, somit auch kostenlos.
Wie der Verkauf an uns abläuft, fassen wir kurz zusammen:
Wie auch beim Kauf von normalen Autos, werden wir Dein Auto begutachten und den aktuellen Marktwert ermitteln. Dies erfolgt in ca. 2 Stunden inklusiv Probefahrt von unseren KFZ-Experten, wenn ein Kurzzeitkennzeichen zur Verfügung steht. Den festgelegten Marktwert erhältst Du per E-Mail und erhältst 3 Tage Bedenkzeit für die Entscheidung. Danach übergibst Du uns das Auto Vorort, diesmal jedoch mit einem Anhänger, da das Auto abgemeldet ist oder eben mit Kurzzeitkennzeichen. Nach geschlossenem Kaufvertrag erhältst Du Zug um Zug Dein Geld bzw. dieses wird umgehend auf Dein Bankkonto überwiesen gegen das Auto und Fahrzeugpapiere. Um den Rest kümmern wir uns als Käufer bzw. Händler selbst.
Am sichersten ist es für Dich, Dein Fahrzeug für die Probefahrt angemeldet zu lassen und die Abmeldung nach erfolgtem Verkauf durchzuführen. Am besten fährst Du mit dem Käufer für die Ab- und Neuanmeldung gemeinsam zur Zulassungsstelle, welche zeitaufwendig ist, doch so bist Du auf der sicheren Seite. Für Deine Sicherheit ist der Zeitaufwand wert.