Auto anmelden: Kosten in der Übersicht
Dass beim Auto Anmelden Kosten entstehen, ist jedem Kraftfahrer klar. Doch wie hoch fallen diese aus? Das kommt darauf an, wo du wohnst und wo du deinen Wagen zulässt. Es entstehen immer die Kosten beim Auto Anmelden, die der eigene Zulassungsbezirk erhebt. Eine Übersicht über mögliche Kosten der Kfz-Zulassung findest du hier.
Hinweis: Es ist es nicht möglich, pauschal eine einheitliche Gebühr der Kfz-Zulassung zu nennen. Wende dich daher an deine Zulassungsstelle, um die genaue Höhe zu erfahren. Allerdings gibt es Rahmentarife, die wir dir hier genauer vorstellen. So erhältst du eine Orientierung. Außerdem geben wir wichtige Tipps, was bei der Anmeldung noch zu beachten ist, damit keine unnötigen Kosten entstehen.
Gebühr zur Kfz-Zulassung bezahlen
Die einzelnen Zulassungsbehörden können beim Auto Anmelden Kosten bar kassieren oder eine Kartenzahlung akzeptieren. Das solltest du im Vorfeld in Erfahrung bringen. Auf jeden Fall sind die Kosten für die Kfz-Zulassung sofort zu entrichten. Wer nicht gleich bezahlen kann oder möchte, erhält keine Zulassung. Es gibt bisher keine Fälle, in denen Halter nach dem Auto Zulassen Kosten per Rechnung begleichen konnten und dennoch gleich die Zulassung erhalten haben.
Auto anmelden: Kosten gleich einkalkulieren
Da das Fahren und auch das Abstellen eines Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße nur mit gültiger Zulassung erlaubt ist, müssen Fahrer nach dem Erwerb eines Wagens die Kosten zur Auto-Anmeldung gleich einkalkulieren. Die Anmeldung muss unmittelbar nach dem Kauf geschehen. Sie erfolgt bei der Zulassungsstelle am Ort des eigenen Wohnsitzes (sogenannter Zulassungsbezirk). Die Kosten der Kfz-Zulassung unterscheiden sich nur sehr unwesentlich zwischen einer Neuzulassung und der Wiederzulassung nach Stilllegung in einem anderen Zulassungsbezirk. Dies ist der Fall, wenn der vorherige Halter das Auto vor dem Verkauf abgemeldet hat und der Käufer an einem anderen Ort wohnt. Wohnen beide Parteien im gleichen Zulassungsbezirk, ist die Wiederzulassung nach Abmeldung deutlich günstiger.
Die nachfolgend genannten Preise beziehen sich auf Anfang 2023 und sind die erwartbaren Höchstpreise in Deutschland. In vielen Zulassungsbezirken sind niedrigere Kosten für Auto anmelden zu erwarten.
- Neuzulassung: 20 bis 50 €
- Wiederzulassung nach Abmeldung in einem anderen Zulassungsbezirk: 20 bis 40 €
- Wiederzulassung nach Abmeldung im gleichen Zulassungsbezirk: bis 12 €
Es entstehen gegebenenfalls noch weitere Kosten beim Auto Anmelden, nämlich die für eine Hauptuntersuchung und möglicherweise für nötige Reparaturen, um die HU/AU zu bestehen. Das kann passieren, wenn der vorherige Halter das Fahrzeug für längere Zeit und/oder betriebsbedingt stillgelegt hat, weil es technisch nicht mehr ganz in Ordnung war und den TÜV nicht bestanden hat. Es könnten damit vor dem eigentlichen Auto Zulassen Kosten von rund 120 € (nur HU/AU) plus eventuelle Reparaturkosten entstehen.
Außerdem gehören zu den Kosten für die Kfz-Zulassung die Ausgaben für deine Kennzeichen. Wunschkennzeichen sind in einigen Zulassungsbezirken mit Zusatzkosten verbunden, in anderen nicht. Hier eine Übersicht über die Preise der Kennzeichen, die beim Auto Zulassen Kosten verursachen (Schätzpreise):
- normale Kennzeichen: ca. 40 €
- Wunschkennzeichen: gegebenenfalls 10,20 €
- Wunschkennzeichen-Reservierung 2,60 €
- Kurzzeitkennzeichen: bis 12 €
Kurzzeit- oder Überführungskennzeichen sind erforderlich, wenn ein Verkäufer das Fahrzeug vor der Transaktion abgemeldet hat. Die Kosten für sämtliche Kennzeichen kommen zur Gebühr der Kfz-Zulassung hinzu.
Gebühr für die Kfz-Zulassung in sonstigen Fällen
Es entstehen nicht nur beim Auto Anmelden Kosten, sondern auch bei Ummeldungen aus verschiedenen Gründen. Im Wesentlichen handelt es sich um einen Umzug oder einen Halterwechsel. Wiederum sind die Kosten der Kfz-Zulassung dafür gestaffelt. Bei einem Umzug entstehen höhere Kosten bei der Anmeldung in einem neuen Zulassungsbezirk, während sie beim Umzug innerhalb des bisherigen Bezirks moderat ausfallen. Noch höhere Kosten für die Autozulassung entstehen beim Halterwechsel, der nicht nur durch einen Verkauf, sondern durch eine bloße Umschreibung (sehr oft innerhalb einer Familie) stattfinden kann.
Die Umschreibungen finden auf der Zulassungsstelle des neuen Halters statt, nach dem Umzug des gleichen Halters auf seiner neuen Zulassungsstelle. Das Fahrzeug ist damit immer innerhalb des Zulassungsbezirks sozusagen aktenkundig, in welchem sein Halter wohnt. Diese Regelung stammt noch aus einer Zeit, als Akten nicht digitalisiert waren und die Zulassungsstelle die Papiere der in ihrem Bezirk angemeldeten Fahrzeuge vor Ort haben wollte. Zulassungsstellen sind heutzutage im Rathaus, auf dem Landratsamt und im selben Gebäude wie Bürgerbüros angesiedelt. So sehen die betreffenden Auto Anmelden Kosten in solchen Fällen der Umschreibung aus:
- Änderung der Halteradresse im bisherigen Zulassungsbezirk: 15 bis 20 €
- Ummeldung mit Halterwechsel: 20 bis 30 €
- Änderung der Halteradresse mit Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk: ca. 25 €
Auch die Abmeldung eines Fahrzeugs kostet Geld, aber nur sehr wenig. Je nach Zulassungsbezirk (eigener oder auswärtiger) entstehen Kosten von ~ 7-10 €. Ein Sonderfall bei der Gebühr zur Kfz-Zulassung sind verlorene Papiere oder Plaketten. Dies zählt zwar nicht zu den Anmeldekosten für Autos, soll aber hier der Vollständigkeit halber erwähnt werden.
Neue Zulassungsbescheinigungen (Teile I und II) stellt die Behörde gegen Abgabe einer eidesstattlichen Verlusterklärung aus. Wenn sie sich wieder anfinden sollten, ist der Halter verpflichtet, die Duplikate entwerten zu lassen. Auch unbrauchbare Fahrzeugpapiere werden ersetzt, wenn sie beispielsweise Opfer des Kaffees auf dem Schreibtisch geworden sind. Dies kostet viel weniger als bei einem Verlust. Es entstehen in solchen Fällen diese Kosten für die Kfz-Zulassung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I: bis 45 €
- Zulassungsbescheinigung Teil II: bis 70 €
- Prüfplakette: bis 1 €
- Feinstaubplakette: bis 5 €
Kosten für das Auto anmelden nicht bezahlen? Bußgelder drohen!
Säumigen Fahrzeughaltern, die beim Auto Zulassen Kosten fürchten und daher die Anmeldung verschleppen, drohen Bußgelder. Es gelten die Regeln der StVO (Fahren ohne Zulassung) bzw. der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung, Zulassungspflicht und Ausnahme § 10 FZV für die TÜV-Fahrt). Auch nach dem Halterwechsel oder einem Umzug des Halters in einen anderen Zulassungsbezirk ist die Ummeldung pflichtgemäß vorzunehmen. Dies sind die häufigsten Fälle, in denen Fahrzeugbesitzer wegen der Gebühr zur Kfz-Zulassung den Gang zur Behörde scheuen bzw. verschleppen. Es gibt in einzelnen Zulassungsbezirken uneinheitlich geregelte Kulanzzeiten, die größtenteils bei rund vier bis sechs Wochen liegen, doch darauf solltest du dich nicht verlassen. Besser ist es, sich zeitnah um den Vorgang zu kümmern und ihn nicht etwa wegen der Kosten zu verschleppen. Die Bußgelder sehen so aus:
- Fahren ohne Zulassung oder Betriebserlaubnis: bis 70 €
- Abstellen ohne Zulassung auf öffentlicher Straße: bis 60 €
- verspätete Meldung des Halterwechsels: bis 40 €
- verspätete Meldung der Adressänderung: bis 15 €
Genauso wichtig für die betroffenen Fahrer ist die Tatsache, dass diese Verstöße mit einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister geahndet werden. Es lohnt sich also nicht, wegen der Kosten der Kfz-Zulassung diese erst verspätet durchführen zu lassen.