Fallstricke beim privaten Autoverkauf
Wichtige Punkte, die es bei einem privaten Autoverkauf mit Probefahrt zu beachten gilt
Nach wie vor werden die meisten Autos von privat an privat verkauft. Dies gilt für Kleinwagen genauso wie für Limousinen und SUVs. Auch wenn es im privaten Verkauf keine Gewährleistungsansprüche gibt, gilt es einiges zu beachten. Oft wird in der Berichterstattung nur davon gesprochen, dass der Käufe “über den Tisch gezogen wird”, aber auch für den Verkäufer kann das geschäft mit Risiken behaftet sein, die nicht alle mit einem Kaufvertrag aus der Welt des Gebrauchtwagenverkaufs zu schaffen sind.
Für die Probefahrt gilt – immer Führerschein und Identität prüfen
Zu einem Autoverkauf gehört die Probefahrt, wie die Abgasuntersuchung zur TÜV-Plakette. Sie ist Standard und wird von den meisten Käufern zu recht eingefordert. Dafür muss das Auto natürlich angemeldet sein, sofern es auf öffentliche Straßen geht. Lassen Sie sich nicht dazu überreden, mit einem abgemeldeten Auto eine kleine “Spritztour” durch die Bauernschaft oder das Industriegebiet zu unternehmen. Die kann bei einem Unfall ein gravierendes juristisches Nachspiel haben, insbesondere bei Personenschäden und Schadenersatzansprüchen. Überprüfen Sie, ob Ihre Haftpflichtversicherung auch bei einer Probefahrt gilt. Übrigens deckt eine Vollkaskoversicherung in der Regel Schäden ab, die von Dritten während der Probefahrt verursacht werden. Jedoch nicht bei grober Fahrlässigkeit. Daher immer bei der Probefahrt anwesend sein und den Fahrer zu einer angemessenen Fahrweise anhalten.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, trifft vor der Probefahrt mit dem Käufer des Wagens eine schriftliche Vereinbarung, in der geregelt ist, wer im Schadensfall die Selbstbeteiligung bezahlt, wer ggf. für Bußgelder aufkommt und wie mit einem Wertverlust des Fahrzeugs bei einem Unfall umzugehen ist. Unfälle bei Probefahrten sind keine Seltenheit, da der Käufer mit dem Autotyp oft nicht vertraut ist und in einem fremden Auto mitunter nervös agiert. Mustervereinbarungen finden Sie Online bei den einschlägigen Automobilclubs
Wie bereits erwähnt, lasse Sie sich die Fahrerlaubnis und den Personalausweis zeigen. Unser Tipp: Machen Sie von beiden Dokumenten nach Einverständnis des potentiellen Käufers ein Foto oder Kopie. Führen Sie wegen der Gefahr von Diebstahl niemals den Fahrzeugbrief mit sich. Diesen immer erst nach der vollständig bezahlten Summe aushändigen.
Oftmals kann es auch sinnvoll sein, eine weitere Person als Zeugen mit auf die Probefahrt zu nehmen. Ein weiterer effektiver Schutz vor betrügerischen Handlungen. Denn vier Augen sehen immer mehr als zwei.
All diese Probleme entstehen mit kfzdealer.de nicht für Sie. Wir kaufen Ihr Auto. Ohne lästige Probefahrt. Einfach online bei uns melden – in wenigen Tagen ist das Geld auf Ihrem Konto oder bei Paypal eingegangen.
Schriftlicher Kaufvertrag
Bitte achten Sie darauf, auch bei einem privaten Autoverkauf die Gewährleistung auszuschließen. Eine gängige Formulierung ist: „Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.” So haben Sie die Sicherheit, dass sie im Nachhinein nicht zur Kasse gebeten werden. Nehmen Sie diesen Passus unbedingt mit in den Kaufvertrag auf. Natürlich schützt diese Formulierung nicht vor einer Anzeige wegen Betrug, wenn Sie den Käufer arglistig getäuscht haben. Eine saubere schriftliche Vereinbarung ist beim Autoverkauf das A und O. Das berühmte Geschäft per Handschlag mag sympathisch sein, aber schafft im Streitfall nur Probleme, die vermeidbar gewesen wären.
Abmeldung des KFZ
Egal welche Infos Sie zu dem Thema im Netz finden – melden Sie bitte Ihr SUV, Ihren Kleinwagen oder Ihren Familienvan vor dem Verkauf ordnungsgemäß ab. Das erspart beiden Seiten Kummer. Sollte bei der Überführung ein Unfall passieren, sind Sie mit einer vorherigen Abmeldung auf der sicheren Seite. Oft kommt es vor, das der Käufer noch Tage- oder Wochenlang unter Ihrem Versicherungsschutz unterwegs ist und mehrere hundert Kilometer weit entfernt für Sie nicht greifbar ist. Auch Strafmandate und Punkte in Flensburg können ohne Abmeldung zu einem rechtlichen Problem für Sie werden.
Vorsicht bei der Bezahlung
Es gibt viele Tricks bei der Bezahlung. Falschgeld und geplatzte Schecks gibt es nicht nur in amerikanischen Serien. Auch hierzulande sind sie bei einem privaten Autoverkauf nicht so ungewöhnlich. Optimal ist die Bezahlung mit Bargeld direkt in einer Bankfiliale des Käufers. Nehmen Sie nur Geld an, welches vor Ihren Augen aus einem Bankautomaten gezogen wurde. Eine gute Alternative können Bundesbankschecks sein. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten Ihres Finanzinstituts. Anders als viele denken, ist auch ein Transfer via paypal nicht sicher, da hier die Summe zurückgezogen werden kann.
Es empfiehlt sich, wie bei der Probefahrt, einen Zeugen dabei zu haben. Wickeln Sie den Verkauf nicht alleine mit mehreren Personen auf der Verkäuferseite ab. Und an dieser Stelle noch einmal die wichtigste Regel: Zeigen Sie niemals den Fahrzeugbrief, bevor Sie nicht das Geld in den Händen halten.
Noch heute Ihr Auto bei uns bewerten lassen? Kein Problem. Ersparen Sie sich eine Menge Probleme. Wir sind der richtige Partner um Ihren Jahreswagen oder Ihren langjährigen Kilometerfresser los zu werden. Danke für Ihr Vertrauen.