Auto mit Totalschaden verkaufen
Unfallwagen mit Totalschaden verkaufen
Ein Auto mit Totalschaden lässt sich nicht so einfach bzw. fast gar nicht verkaufen.
Wie Du es doch verkaufen kannst, erfährst Du hier.
Nach einem Totalschaden eines Autos ist es schlauer, das Auto zu verkaufen, als zu reparieren. Natürlich wird sich so ein Auto nicht schnell verkaufen, doch werden wir Dich auf diesem Weg unterstützen.
Wir als Händler begutachten Dein Totalschadenfahrzeug mit unseren Kfz-Experten, unabhängig davon, in welchem Zustand sich Dein Auto befindet.
Nach der Begutachtung wird der Stand bzw. Der Wert und Weiteres über E-Mail mitgeteilt und mit Dir besprochen. Die Entscheidung liegt bei Dir, ob Du das Fahrzeug dann über uns verkaufen möchtest oder einen anderen Weg gehen möchtest.
Solltest Du Dich für uns entscheiden, wird als nächster Schritt ein Vororttermin für die Besprechung des weiteren Vorgehens vereinbart.
Es ist nicht falsch, das Auto zu verkaufen, wenn dieses wegen eines Zusammenstoßes beschädigt wurde.
Ein Auto ist aber nicht direkt ein Unfallauto. Hierzu gibt es Unterschiede, die Du beachten musst:
Ein Auto ist nicht als Unfallauto zu behandeln oder bei der Zulassungsbescheinigung zu vermerken, wenn dieses „nur“ einen Lackkrater, Kratzer, kaputten oder abgefahrenen Spiegel (u. A. Bei einem parkenden Auto) etc. hat.
Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden?
Als wirtschaftlichen Totalschaden bezeichnet man ein Fahrzeug, dessen Reparatur bzw. Instandsetzung den Autowert übersteigt, d.h., wenn die Reparaturkosten höher sind als der aktuelle Marktwert des Fahrzeuges und dieses nicht mehr fahrtüchtig ist.
In so einem Fall ist es selbstverständlich sinnvoller, das Fahrzeug entweder zu entsorgen oder eventuell noch zu verkaufen.
Es gibt einige Schäden an Stellen des Fahrzeuges, die nach einem Zusammenstoß bzw. Verkehrsunfall als Totalschaden bezeichnet wird, da die Reparatur mit hohem Aufwand und somit auch mit dem Totalschaden gleichgestellt sind (beispielsweise Bagatellschaden oder Ähnliches). Dies gilt vor allem für ältere Fahrzeuge.
Ein Fahrzeug ist „unfallfrei“, solange die Originalteile des Autos nicht ausgetauscht werden müssen und somit die Schadenssumme des Kraftfahrzeuges die entsprechende Preisspanne nicht übersteigt.
Wenn ein Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist, da es starke Schäden hat und ein Schadensgutachten notwendig ist, möchten viele Autobesitzer entweder das Fahrzeug entsorgen (beispielsweise durch Verschrottung des Unfallwagens) oder überlegen sich, dieses zu reparieren, wobei die Reparaturkosten sehr hoch sein werden. In diesem Fall lohnt es sich nicht, das Auto zu reparieren. Der praktischste, schnellste und kostengünstigste Weg wäre, das Fahrzeug in diesem Zustand zu verkaufen. So vermeidest Du weitere Kosten, die auf Dich zukommen könnten, wie die Entsorgungs- oder Reparaturkosten und könntest sogar Geld aus dem Unfallauto rausholen, statt selbst hierfür Geld auszugeben. Die Schäden, die höher sind als die Reparaturkosten betreffen nicht „kleine“ Schäden wie Kratzer oder Beulen.
Um das Beste für das Unfallauto rauszuholen empfehlen wir Dir, eine persönliche und individuelle und professionelle Begutachtung von Kfz-Experten durchführen zu lassen, die die Schäden des Autos vollständig aufnehmen und beurteilen werden, um Dir einen fairen Preis zu ermitteln. Also vor dem Verschrotten definitiv versuchen, das Auto noch zu verkaufen oder zumindest Teile des Autos zu verkaufen. Dies ist nicht unmöglich.
Weiterhin empfehlen wir Dir, das Auto einem Autohändler zu verkaufen, statt an einen Schrotthändler, der nur den Materialwert der übrigen Ersatzteile auszahlt, statt den Wert, den das Fahrzeug in dem Zustand hat.
Was musst Du beim Verkauf des Fahrzeuges berücksichtigen?
Den Unfall bzw. die Mängel an Deinem Fahrzeug solltest Du auch dann nicht verschweigen, wenn das Fahrzeug keine ersichtlichen Mängel oder Beschädigungen hat. Dies muss der Käufer beim Ankauf wissen. Dass das Fahrzeug ein Unfallfahrzeug ist, muss trotz allem aus den Papieren hervorgehen. Die Beschädigungen müssen im Kaufvertrag festgehalten werden. So kann der Käufer keine Ansprüche wegen der Gewährleistung Dir gegenüber geltend machen. Somit machst Du dich auch nicht strafbar, denn eine arglistige Täuschung ist ein Betrug und so wirst Du zu Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren verurteilt werden.
Beim Verkauf solltest Du noch in Besitz der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sein.
Unsere Empfehlung
- Melde das Unfallfahrzeug vor dem Verkauf ab, da dieses ohnehin nicht fahrtüchtig ist und stelle es auf einem Privatparkplatz bis zum Verkauf ab
- Nimm alle Schäden beim Verkauf im Kaufvertrag auf, um Gewährleistungsansprüche auszuschließen
- Verschweige keine Schäden an dem Fahrzeug, da diese gesetzlich eine „arglistige Täuschung“ darstellt und der Käufer diese ansonsten gerichtlich geltend machen kann
Wir unterstützen Dich
Mit Deinem Unfallauto vereinbarst Du einen Termin mit uns und lässt Dein Auto von unseren Kfz-Experten professionell begutachten. Klar wird es nicht einfach sein, das Auto zu verkaufen, aber ein Versuch wird es Wert sein, bevor Du das Auto verschrotten oder entsorgen lässt, da dies zu weiteren Kosten für Dich führen wird. Wir ermitteln den Wert des Autos und informieren Dich über diesen per E-Mail. Die Begutachtung dauert ca. 2 Stunden. Danach ist es Dir überlassen, wofür Du Dich entscheidest.
Eins können wir Dir bereits jetzt versichern: Bei uns bist Du mit Deinem Auto in sicheren Händen.
Hierfür stehen wir Dir gerne zu Verfügung und würden das Fahrzeug nach Terminsvereinbarung mit unseren Kfz-Experten begutachten und Dir den Wert mitteilen. Auch um die Abmeldung des Autos können wir uns kümmern. Wichtig ist, dass Du noch alle Unterlagen, wie Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I und II) besitzt. Dies ist für die Übernahme und Abmeldung des Fahrzeuges relevant.