
Vorsicht Falle: Autoverkauf ins Ausland
Gerade bei älteren Auto-Modellen überlegen viele Halter, ob ein Verkauf des Autos ins Ausland sinnvoll sein kann. Insbesondere bei einem Fahrzeug mit hohem Kilometerstand, einem allgemein schlechten Zustand oder fehlender Umweltplakette und ohne Zulassung hört man immer wieder, dass sich solche Gebrauchtwagen für den Export „nach Afrika" eignen. Das Gleiche gilt auch für Dieselfahrzeuge, die den aktuellen Umweltauflagen innerhalb der EU oder Deutschland nicht mehr entsprechen oder bei bestimmten Marken, die im Ausland besonders beliebt sind. Es gibt somit viele Gründe, die den Export in ein anderes Land attraktiv machen. Aber macht der Verkauf ins EU-Ausland oder in ein anderes Land generell Sinn?
Dieser Beitrag klärt Dich über die Risiken bei dem Verkauf von Gebrauchtwagen ins Ausland auf, zeigt Dir, worauf Du achten solltest und gibt Dir Ratschläge an die Hand, die Dich beim Auslandsverkauf, auch über EU-Grenzen hinaus, unterstützen sollen. Themen wie Mehrwertsteuer und Steuern werden ebenfalls angesprochen.
Vorab sei gesagt, auch wir kaufen „alte Fahrzeuge" in Deutschland und solche, die bereits mehr 200.000 km „auf dem Buckel" haben. Nutze einfach das Bewertungs-Tool auf unserer Website und erfahre den finalen Verkaufspreis direkt online.
Wer dennoch über einen Autoverkauf ins Ausland nachdenkt, findet hier wichtige Infos, die es zu beachten gilt.
Autoverkauf innerhalb der EU
Ein Gebrauchtwagen-Verkauf innerhalb der EU ist recht unkompliziert, da der Warenverkehr gemäß dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) der EU sehr liberal und frei geregelt ist. Ab einem erzielten Verkaufspreis von mehr als EUR 1.000 musst Du den Verkauf allerdings dennoch beim Zoll anmelden und entsprechende Zollformalitäten abwickeln.
Tipp: Bei einem Verkauf über kfzdealer.de musst Du Dich nicht mit lästigen Zollbestimmungen auseinandersetzen.
Der Kaufvertrag für Deinen Autoverkauf ins Ausland
Wer sein Auto ins EU-Ausland verkauft, benötigt einen wasserdichten Kaufvertrag. Denn im Nachhinein kann es schwierig werden, Meinungsverschiedenheiten zu klären, gegen Betrugsmaschen vorzugehen oder andere Unstimmigkeiten zu beseitigen. Der Vertrag schützt Dich als Verkäufer ebenso wie den Käufer.
Unsere Empfehlung: Beschäftige Dich vor dem Verkauf und der Überführung mit der Kaufvertrag-Gestaltung. Im Internet findest Du als Besitzer eines Fahrzeugs einige brauchbare Vordrucke und Formulare, die Du bei Bedarf individuell anpassen kannst. Vergiss nicht, Deinen Gebrauchtwagen mithilfe der Zulassungsbescheinigung Teil I, im Kaufvertrag genau zu identifizieren und führe auch alle vorhandenen Mängel auf, um Verwechselungen und Missverstände zu vermeiden.
Achte besonders darauf, dass die Personalien von Käufer und Verkäufer eindeutig und schriftlich fixiert wurden. Überprüfe unbedingt die Ausweisdokumente des Käufers. Nicht selten arbeiten Betrüger, die als Käufer auftreten, mit gefälschten Dokumenten.
Abmeldung vor der Überführung
Wir empfehlen Dir, nur ein abgemeldetes Auto ins Ausland zu verkaufen -- egal, ob EU-Ausland oder Drittland. Es mag zwar für den Käufer bequemer sein, das Auto angemeldet zu überführen, aber die Risiken für Dich als Verkäufer sind sehr hoch.
Generell gilt: Wenn Du Deinen Pkw nicht selbst über die Grenze fährst und es vorher abmeldest, musst Du Dich mit Mehrwertsteuer und Zoll nicht beschäftigen und Du bist mit Deiner Kfz-Haftpflichtversicherung ebenfalls auf der sicheren Seite.
Der deutsche Gesetzgeber sagt, dass ein in Deutschland zugelassenes Auto auch hier abgemeldet werden soll (§ 14 Abs. 2 FZV), um Missbrauch zu vermeiden. Solange das Auto angemeldet ist, zahlst Du als Halter weiterhin Steuern in Deutschland und bist für die Kfz-Versicherung verantwortlich. Und das auch, wenn das Fahrzeug bereits im Ausland unterwegs ist. Eine Zwangsabmeldung aus der Ferne ist schwierig, kostet Zeit und Nerven und kann ins "Geld gehen", wenn es zu Komplikationen gibt.
Besonders ärgerlich ist es, wenn zu einem Unfall kommt. Solange der Wagen mit einer Zulassung auf Deinen Namen gefahren wird, haftest Du in der Regel mit Deiner Kfz-Haftpflichtversicherung. Das alles ist mit einer vorherigen Stilllegung vermeidbar.
Tipp: Noch besser, Du verkaufst Dein Auto direkt über kfzdealer.de. Dann entstehen diese Probleme erst gar nicht und Du kannst Dir viel Lauferei sparen.
Empfohlener Beitrag: Auto abmelden: Was geschieht mit der Versicherung?
Das Überführungskennzeichen
Nach der Stilllegung wird für die Ausfuhr ein Ausfuhrkennzeichen benötigt, das bei der Zulassungsstelle beantragt werden muss. Diese Ausfuhrkennzeichen stellen eine sichere Alternative zum Kurzzeitkennzeichen dar, da diese nicht von jeder ausländischen Behörde anerkannt werden. Informationen zum Ausfuhrkennzeichen für eine Überführung ins Ausland erhältst Du über die Webseite Deiner Kfz-Zulassungsstelle. Hier erfährst Du zum Beispiel, welche Unterlagen für die Beantragung benötigt werden, welche Gültigkeitsdauer die Kennzeichen haben und vieles mehr.
Mehrwertsteuer beim Verkauf eines Autos ins EU-Ausland
Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens innerhalb der EU musst Du Dir hinsichtlich der Mehrwertsteuer keine Sorgen machen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Neuwagen bzw. Jahres-Wagen. Ein Fahrzeug wird in diesem Zusammenhang als Neuwagen oder Jahres-Wagen betrachtet, wenn es weniger als sechs Monate im Verkehr war und einen Kilometerstand von 6.000 Kilometern aufweist. In solchen Fällen sieht das Gesetz vor, dass die Mehrwertsteuer in dem EU-Land entrichtet wird, in dem der Pkw letztlich seine Zulassung erhält. Die Verantwortung dafür liegt nach dem Kauf beim neuen Besitzer des Fahrzeugs.
Kfz-Verkauf außerhalb der EU
Du möchtest Dein altes Auto nach Afrika, in die USA oder in ein anderes Nicht-EU-Land verkaufen? Das ist grundsätzlich möglich, Du musst dabei jedoch einige Dinge beachten. Der Autoverkauf aus Deutschland in ein Land, das nicht der EU zugehörig ist, wird mit dem AWG, dem Außenwirtschaftsgesetz, detailliert geregelt. Zum Beispiel schreibt § 8 des AWG vor, den Export auf jeden Fall vorher anzumelden, was im Umkehrschluss heißt, dass Du Geld für die Zollabwicklung einkalkulieren musst. Um diese Kosten auszugleichen, kannst Du in Erwägung ziehen, den Preis für Dein Auto im Kaufvertrag entsprechend anzupassen.
Informiere Dich hier im Vorfeld über die geltenden Gesetze und Regelungen für das Land außerhalb der EU, in das Du exportieren möchtest, damit die Zollabwicklung rechtmäßig durchgeführt werden kann. Auf der Webseite Deiner Zollbehörde findest Du Informationen über anfallende Steuern, Gebühren oder Auflagen.
Sonderregelung für Verkauf in die Schweiz
Für die Überführung von einem Fahrzeug aus Deutschland in die Schweiz, die bekannterweise nicht zur EU gehört, gelten besondere Vorschriften für den grenzüberschreitenden Autokauf privater Personen. Hier solltest Du Dich gesondert informieren, wenn Du den Käufermarkt in der Schweiz für Dein Fahrzeug in Betracht ziehst.
Wichtig beim Auslandsverkauf, außerhalb der EU, ist die sogenannte EORI-Nummer. Diese wird kostenlos bei der Generalzolldirektion vergeben. Informiere Dich, ob Du diese als Privatperson für den Verkauf Deines Fahrzeugs benötigst. Wenn ja, hast Du die Möglichkeit, die EORI-Nummer über das Bürgerportal bequem online zu beantragen. Anschließend kannst Du als Verkäufer mit der erhaltenen MRN (Movement-Reference-Number) die Überführung beim Zoll nachweisen. Zusammen mit weiteren Dokumenten wie Fahrzeugbrief und Personalausweis wird dann beim Zollamt eine Ausfuhranmeldung ausgestellt, die Du gut aufbewahren solltest.
Autoverkauf ins Ausland durch spezialisierte Händler
Da der Export eines Fahrzeugs, insbesondere ins Nicht-EU-Ausland, mit zahlreichen Herausforderungen verbunden ist, empfiehlt es sich, einen spezialisierten Händler hinzuzuziehen, der zum Beispiel mit allen erforderlichen Formalitäten der Zollabwicklung vertraut ist. Dies bietet Dir nicht nur eine höhere Sicherheit, sondern erweist sich häufig auch als finanziell vorteilhaft.
Info: Wir von kfzdealer.de bieten Dir nicht nur einen fairen Preis für Dein Auto, sondern halten alle relevanten Daten und Informationen in einem klaren Kaufvertrag fest.
Achtung Betrüger
Abschließend möchten wir Dir noch ein paar Ratschläge unterbreiten, wie Du eventuellen Betrügern, nicht nur innerhalb der EU, sondern auch beim Kauf Deines Fahrzeugs aus jedem anderen Land, auf die Spur kommen kannst.
Wickel den Verkauf Deines Fahrzeugs niemals mit Schecks ab. Und dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um ein Geschäft im Inland handelt oder Du das Auto ins Ausland verkaufst. Diese sind häufig nicht gedeckt und es kann auch vorkommen, dass Schecks des Käufers absichtlich zu hoch ausgestellt werden und bei der Abholung die Differenz in bar von ihm eingefordert wird. Dann hat man zum geplatzten Scheck auch noch Bargeld verloren.
Bei Betrügern sind auch Kaufverträge per E-Mail beliebt, die man bestätigen soll, oder Exportlisten, auf denen man sich gegen eine Gebühr hinterlegen lassen soll. Fall nicht auf solche Betrugsmaschen rein und lass die Finger davon! Gib bitte auch niemals persönliche Daten, eine Kopie des Fahrzeugbriefes oder gar Kontoverbindungen an Interessenten aus.
Es gibt auch Exporthändler, die vor dem Kauf auf eine Probefahrt bestehen. Lass Dir immer den Führerschein zeigen und notiere Dir relevante Daten. Bestehe darauf, bei der Probefahrt mitzufahren. Sollte es zu einem Unfall kommen, kannst Du als Zeuge auftreten.
Sollte der potenzielle Kunde den Wunsch äußern, das Fahrzeug auf eine Hebebühne zu fahren, um sich das Auto von allen Seiten anschauen zu können, achte unbedingt darauf, dass er nur schaut und nicht an etwas herumschraubt. Es ist schon passiert, dass bei solchen Inspektionen Komponenten vom Wagen abmontiert wurden.
Bleib auf der sicheren Seite mit kfzdealer.de -- Wir machen den Unterschied
Du konntest Dir jetzt ein Bild darüber machen, welche Fallstricke auf Dich warten können, wenn Du Dein Auto in ein Land außerhalb der EU oder auch ins EU-Ausland verkaufen möchtest. Ein Auto ins Ausland verkaufen mag in vielen Fällen lukrativ erscheinen, birgt aber Herausforderungen und kann auch böse Überraschungen mit sich bringen.
Verkaufe Dein Auto sicher im Inland und wende Dich vertrauensvoll an uns. Wir von kfzdealer.de kaufen Dein Auto auch ohne Zulassung, überfälliger Hauptuntersuchung oder fehlender Umweltplakette. Seriös und immer zu besten Preisen. Wir freuen uns darauf, Dich und Dein Fahrzeug kennenzulernen.