Vorsicht Falle: Autoverkauf ins Ausland
Autoverkauf ins Ausland
Gerade bei älteren Autos überlegen viele Halter, ob ein Verkauf des KFZ ins Ausland sinnvoll sein sein. Bei hohen Laufleistungen hört man immer wieder, dass diese gerne “nach Afrika” verschifft werden. Macht der Verkauf ins EU-Ausland oder in einen anderen Staat Sinn? Wir klären Sie über die Risiken auf. Vorab sei gesagt, wir kaufen auch “alte Karren” und solche, die die 200.000 km bereits hinter sich gelassen haben. Nutze einfach unsere Online-Maske und erfahre den finalen Verkaufspreis direkt online. Falls Du dennoch über den KFZ-Export nachdenkst, hier folgen einige Informationen.
Autoverkauf innerhalb der EU
Ein Verkauf innerhalb der EU ist recht unkompliziert, da der Warenverkehr sehr liberal und frei ist. So schreibt es das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) der EU vor. Bitte melden Sie den Verkauf beim Zoll an, wenn der erzielte Verkaufspreis 1000 Euro überschreitet. Bei einem Verkauf über kfzdealer.de müssen Sie sich nicht mit lästigen Zollfragen auseinandersetzen.
Gerade beim Autoverkauf ins Ausland ist ein wasserdichter Kaufvertrag umso wichtiger, da es hier im Nachhinein sehr schwierig ist Meinungsverschiedenheiten zu klären, gegen Betrug vorzugehen oder Mängel zu beseitigen. Der Vertrag schützt den Käufer genauso wie den Verkäufer. Unser Tipp: Beschäftigen Sie sich also vor der Überführung des Fahrzeugs intensiv mit der Ausgestaltung des Kaufvertrages. Im Internet finden sich einige brauchbare Vordrucke, Formulare, die Sie ggf. individuell anpassen können. Achten Sie insbesondere darauf, dass die Personalien von Käufer und Verkäufer eindeutig und schriftlich fixiert wurden. Überprüfen sie Ausweisdokumente. Name, Adresse, Ausweisnummer müssen klar sein. Mängel des KFZ müssen schriftlich dokumentiert sein.
Wir empfehlen dringend, nur ein abgemeldetes Auto ins Ausland zu verkaufen. Zwar mag es für den Käufer bequem sein, das Auto angemeldet zu überführen – die Risiken für den Verkäufer sind aber sehr hoch. Generell gilt, Wenn Sie das Alt-fahrzeug nicht selbst über die Grenze fahren und es vorher abmelden, müssen Sie sich mit Steuer und Zoll nicht beschäftigen. Der deutsche Gesetzgeber sagt, dass in Deutschland zugelassene Autos auch hier abgemeldet werden sollen (§14 Abs. 2 FZV). Somit wird Missbrauch vermieden. Solange das Auto angemeldet ist, zahlt der Halter steuern, auch wenn es bereits im Ausland unterwegs ist. Eine Zwangsabmeldung aus der Ferne ist schwierig und kostet Zeit und Nerven. Besonders ärgerlich ist es, wenn zu einem Unfall kommt. Hier haftet in der Regel die Versicherung des Halters, solange der wagen auf seinen Namen angemeldet ist. Das alles ist mit einer vorherigen Stilllegung vermeidbar. Bitte halten Sie für die Abmeldung Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Personalausweis und Nummernschilder bereit. Noch besser, Sie verkaufen das Auto direkt über kfzdealer.de. Dann entstehen diese Probleme erst gar nicht.
Für die Ausfuhr wird nach der Stilllegung noch das Ausfuhrkennzeichen benötigt, welches bei der Zulassungsstelle beantragt werden muss. Diese Ausfuhrkennzeichen stellen die sichere Alternative zum Kurzzeitkennzeichen dar, die nicht von jeder ausländischen Behörde anerkannt werden. Bitte beachten Sie, dass für die Zeit bis zur Anmeldung auch KFZ-Steuer und Versicherungskosten auf Sie zukommen. Bitte erkundigen Sie sich auf den Seiten Ihrer KFZ-Zulassungsstelle nach der Gültigkeitsdauer und den notwendigen Unterlagen im Bereich Ausfuhr- bzw. Kurzzeitkennzeichen.
Autoverkauf außerhalb der EU
Ihr altes Auto möchten Sie nach Afrika, in die USA oder in die Türkei verkaufen. Das ist grundsätzlich möglich und wird ebenfalls mit dem AWG detailliert geregelt. Normalerweise fallen keine Steuern an, jedoch müssen Sie Geld für Zollangelegenheiten einplanen. §8 AWG schreibt vor, den Export vorher anzumelden. Bitte schauen Sie auf des Zoll nach entsprechenden Regelungen. Auch für die Überführung in die Schweiz gelten besondere Vorschriften im grenzüberschreitenden KFZ Handel privater Personen.
Zunächst wichtig ist die sogenannte EORI-Nummer. Diese wird kostenlos bei der Generalzolldirektion vergeben. Der Halter hat die Möglichkeit, die EORI-Nummer über das Bürgerportal bequem online zu beantragen. Anschließend kann der Verkäufer mit der erhaltenen MRN (Movement-Reference-Number) die Überführung beim zuständigen Zollamt nachweisen. Zusammen mit weiteren Dokumenten wie Fahrzeugbrief und Personalausweis wird dann beim Zollamt eine Ausfuhranmeldung ausgestellt – bitte gut aufbewahren.
Autoexport durch spezialisierte Händler
Da es sehr kompliziert ist, das Auto insbesondere ins Nicht-EU-Ausland zu exportieren, sollte erwogen werden, besser einen spezialisierten Händler dafür einschalten, der sich mit alle Formalitäten gut ausgeht. Das gibt Ihnen Sicherheit und ist häufig auch finanziell kein großer Nachteil.
Achtung Betrüger
Wickeln Sie den Verkauf ins Ausland nicht mit Schecks ab. Sehr häufig sind diese nicht gedeckt. Auch kommt es vor, dass Schecks des Käufers absichtlich zu hoch ausgestellt werden. Dann wird bei Abholung die Differenz in Bar eingefordert. Dann hat man zum geplatzten Scheck auch noch Bargeld verloren.
Beleibt sind bei Betrügern auch Kaufverträge per E-Mail, die man bestätigen soll oder Exportlisten, auf denen man sich gegen eine Gebühr hinterlegen lassen soll. Finger weg! Geben Sie an Interessenten auch niemals persönliche Daten oder gar eine Kopie des Fahrzeugbriefes heraus.
Es gibt auch Exporthändler, die vor dem Kauf auf eine Probefahrt bestehen. Immer Führerschein zeigen lassen und Daten notieren. Bitte fahren Sie bei einer Probefahrt immer mit, damit Sie als Zeuge auftreten können, falls es zu einem Unfall kommt. Auch werden Probefahrten mit Besuch einer Hebebühne gerne dazu genutzt, Komponenten aus Ihrem Fahrzeug zu entfernen.
Wenden Sie sich in allen Fällen besser an kfzdealer.de. Auch Autos ohne gültige Hauptuntersuchung kaufen wir gerne an. Immer seriös, immer zu besten Preisen.